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DOPPELTE FÖRDERUNG

Verdient Ihr Dach schon eigenes Geld? Mit einer hocheffizienten Photovoltaik-Anlage von Renew Energie GmbH profitieren Sie sogar doppelt von der staatlich garantierten Vergütung! Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an! Bis zum konkreten Vertragsabschluss mit Renew Energy GmbH entstehen Ihnen keinerlei Kosten


Die Staffelung erfolgt anteilig! Bei z.B. 50% Eigenverbrauchsanteil werden 30% dieses Betrages mit den Vergütungsätzen bis 30% gerechnet und die restlichen 20% mit denen für die Vergütung oberhalb von 30% Anteil. Diese Vergütungssätze sind wiederum von der Anlagengesamtleistung abhängig. Bei einer Anlagenleistung von z.B. 70 kWp werden deshalb zunächst anteilig die Staffelungen bis 30 kWp mit den Vorgaben für die Anlagen bis 30 kWp und danach die für die restlichen 40 kWp mit denen für Anlagen bis 100 kWp berechnet. Somit ergeben sich insgesamt 4 Teilrechnungen. Verallgemeinernd gilt, dass insbesondere Anlagen mit Eigennutzungsanteilen von 30% oder höher, überdurchschnittlich gut von der neuen Regelung profitieren.
Anlagen, die überwiegend selbst genutzten Strom produzieren, sind somit von der Kürzung der Solarförderung kaum oder gar nicht betroffen. Der einzige Unterschied zur herkömmlichen PV-Anlage ist ein zweiter, zusätzlicher Eigenverbrauchszähler! Wir informieren Sie gern, wie auch Sie die Kürzung der Förderung legal kompensieren können!
© Renew Energy GmbH

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