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Förderung

WIEVIEL GELD ERHALTEN SIE FÜR IHRE SOLARANLAGE?

Viel Lärm um nichts?

Während landauf, landab die verbalen Totengräber der Photovoltaik ihr Klagelied singen und den vergangenen Zeiten nachtrauern, gibt es noch beispielgebende Unternehmen, die allen Kürzungen zum Trotz optimistisch in die Zukunft sehen. Marktbereinigung und Preisanpassung mögen mittlerweile so manchem Goldgräber das Geschäft vermiest haben - Unternehmen mit ehrlich kalkulierte Angeboten, die Qualität und Rentabilität für den Kunden im Auge behalten, werden die neuen Trends setzen und auch weiterhin Bestand haben. Die Vetreter der Photovoltaik-Branche müssen sich lediglich auf die Tugenden besinnen, mit denen jeder ehrliche Kaufmann und Meisterbetrieb über Jahre eine treue und zufriedene Kundschaft zu binden vermag. Nur Unternehmen, die ohne Zwischenspannen mit den Konditionen eines Großhändlers national und international einkaufen können, Produktlinien direkt zusammen mit den Herstellern entwickeln, selbst planen und beraten, sowie einen eigenen Meisterbetrieb für Montage, Netzanschluss bis hin zu Verplombung und Wartung besitzen, werden sich letztendlich am Markt behaupten können. Wir haben deshalb unsere Unternehmensstruktur so gestaltet, dass sie Großhändler, Planungsbüro und Meisterbetrieb perfekt zu einem Ganzen vereint.

Wo andere noch protestieren, da handeln wir bereits. So wollen wir, allen Pessimisten und Protagonisten der Atom- und Kohlelobby zum Trotz mit unseren Angeboten beweisen, dass Rentabilität und Zukunftssicherheit nicht nur an staatlichen Subventionen festgemacht werden können und dürfen, sondern vor allem an der zielgerichteten Auswahl der Produkte, sehr guten Einkaufskonditionen und natürlich auch einem ehrlichen Endpreis dem Kunden gegenüber. Wenn man all dies zusätzlich mit einem umfangreichen Sicherheitspaket kombiniert, wird nicht nur das Anlagerrisiko minimiert, sondern eine rentable Geldanlage geschaffen, die im Vergleich zu banküblichen Angeboten ihresgleichen sucht.

Sie dürfen uns gern beim Wort nehmen, wenn wir Ihnen trotz (oder wegen) der anstehenden Kürzungen ein Angebot unterbreiten, das für Sie auch nach dem 1. Juli 2010 von Interesse sein wird, falls die Grundvoraussetzungen nach fachlich kompetenter Prüfung positiv bewertet werden. Denn auch dies gehört zu einem ehrlichen Geschäft: wir sagen ihnen bereits im Voraus, ob es sich wirklich lohnt. Wir rechnen deshalb generell nur mit Mindest- oder Durchschnittswerten für Ihren konkreten Standort. Und wenn diese Rechnung aufgeht, dann scheint die Sonne auch für Ihr Konto. Und zwar kostenlos. Für viele Jahre.

Fragen Sie uns einfach, wir werden Sie gewohnt offen und ehrlich beraten. Denn wir wollen die Photovoltaik auch weiterhin als das betrachten, was sie eigentlich ist: eine saubere und vor allem rentable Alternative zu herkömmlichen Energien. Und dies geht nur mit zufriedenen Kunden.


Änderungen ab 1. Juli 2010
Die Regierungsparteien haben sich auf die Kürzung der Solarförderung geeinigt. Demnach werden die Subventionen ab dem 1. Juli Dach- und Freiflächenanlagen drastisch heruntergefahren. So wird die Subvention von Anlagen auf Dächern und Freiflächen um 13 Prozent zusätzlich gekürzt. Die Förderung von Anlagen auf Ackerflächen fällt ab diesem Stichtag ganz weg. Ab dem 01. Oktober 2010 wird die Kürzung dann sogar 16% der bis zum Juli gezahlten Vergütung betragen. Hier die Tabelle im Überblick:


Deshalb sollten Sie Ihre Rendite nicht dem Zufall oder den Entscheidungen von Politikern überlassen, sondern möglichst schnell handeln!

Achtung:
Die Staffelung erfolgt anteilig! Bei z.B. 50% Eigenverbrauchsanteil werden 30% dieses Betrages mit den Vergütungsätzen bis 30% gerechnet und die restlichen 20% mit denen für die Vergütung oberhalb von 30% Anteil. Diese Vergütungssätze sind wiederum von der Anlagengesamtleistung abhängig. Bei einer Anlagenleistung von z.B. 70 kWp werden deshalb zunächst anteilig die Staffelungen bis 30 kWp mit den Vorgaben für die Anlagen bis 30 kWp und danach die für die restlichen 40 kWp mit denen für Anlagen bis 100 kWp berechnet. Somit ergeben sich insgesamt 4 Teilrechnungen. Verallgemeinernd gilt, dass insbesondere Anlagen mit Eigennutzungsanteilen von 30% oder höher, überdurchschnittlich gut von der neuen Regelung profitieren. Vor allem dann, wenn sie noch vor dem 01.10.2010 ans Netz angeschlossen werden.

WIE WIRD PHOTOVOLTAIK GEFÖRDERT?

Das EEG wurde im März 2000 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es schuf die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen in Deutschland und gilt als das modernste Energiegesetz weltweit. Nach dem EEG müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Die Kombinationsmöglichkeit der attraktiven neuen Solarvergütung u.a. mit dem Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Investoren und Eigenheimbesitzern zinsgünstige Darlehen für den Bau von Photovoltaikanlagen gewährt, macht Solartechnik jetzt auch wirtschaftlich interessant. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Eckpunkte des EEG sowie die Änderungen durch das Photovoltaik-Vorschaltgesetz. Die Solarstromvergütung kann mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Einschränkungen vorsehen.

WELCHE FÖRDERUNGEN KÖNNEN SIE ERHALTEN?

Sie erhalten eine Einspeisevergütung für den von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Für Strom aus Photovoltaikanlagen, die zu mehr als 25% dem Bund oder einem Land gehören, erhalten Sie keine erhöhte Vergütung.


VERGÜTUNG SELBST GENUTZER ENERGIE

Für jede selbst erzeugte und direkt auch selbst genutzte Kilowattstunde wird derzeit eine Vergütung von 22,5 Cent gezahlt. So sparen Sie einerseits ca. 20 Cent pro Kilowattstunde Stromkosten beim Energieversorger und bekommen zusätzlich eine staatliche Förderung. Zusammenaddiert ergibt dies sogar eine reale Förderung von 42,5 Cent pro Kilowattstunde!


WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

Die Anlagen müssen (bis auf Anlagen für die Eigennutzung) netzgekoppelt betrieben werden. Die Anlagengröße darf 5 Megawatt nicht überschreiten. Es werden Alt- sowie Neuanlagen gefördert. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber, in der Regel also Ihr Energieversorgungsunternehmen. Der Netzbetreiber muss den gesamten angebotenen Solarstrom abnehmen und vergüten.


WIE BEANTRAGT MAN DIE FÖRDERMITTEL?

Die erhöhte Einspeisevergütung zahlt Ihr netzbetreibender Energieversorger, bei dem Sie auch den Netzanschluss-Antrag stellen.


MIT WELCH ANDEREN FÖRDERPROGRAMMEN KANN DIE EINSPEISEVERGÜTUNG GEKOPPELT WERDEN?

Die Solarstromvergütung kann mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern diese keine Einschränkungen vorsehen.


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